02.12.2010
Dorferneuerung Weddingen
Eine „Dorferneuerung“ dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Das Amt für Landentwicklung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL Braunschweig) hat die Ortschaft Weddingen in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen.
Eine umfassende Dorferneuerungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Maßnahmen im öffentlichen aber auch im privaten Bereich, sollen dazu beitragen, historisch Gewachsenes zu bewahren, natürliche Grundlagen des Dorfes zu erhalten und zu entwickeln, dabei aber gleichzeitig dem Funktionswandel ländlicher Siedlungen Rechnung zu tragen.
Allgemeine Informationen zur Dorferneuerung
Neben der Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Förderschwerpunkt wird unter anderem auch die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanzen ebenso gefördert wie kleine Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksflächen. Es handelt sich um nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (Anteilsfinanzierung).
Bei privaten Antragstellern werden 30% der Kosten (Brutto), max. 25.000,00 € pro Objekt gefördert. Die Mindestsumme der Investition beträgt 8.340,00 €. Geringere Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Zum Nachweis des Investitionsvolumens sind Kostenvoranschläge erforderlich, aus denen die Massenangaben zweifelsfrei hervorgehen, also keine Pauschalansätze.
Die Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung ist möglich. Hier werden die Materialkosten bezuschusst. Vereine, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, können auch einen Zuschuss zur eigenen Arbeitsleistung erhalten.
Die Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Zuwendungsempfänger erhält für die Dorferneuerungsplanung, die Dorferneuerungsbetreuung und öffentliche Maßnahmen auf der Grundlage des Dorferneuerungsplanes einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Nettokosten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 € (Netto).
Beispiele für Förderziffern privater Maßnahmen
Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens:
- Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlich
genutzten Gebäuden (Bei Wohngebäuden nur die "Außenhaut")
- Umbau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, z. B. Stützenfreimachung
von Scheunen
Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters - Bausubstanz mit ortsbildprägendem, -bestimmendem Charakter:
- Instandsetzung und gestalterische Verbesserung an nicht
landwirtschaftlichen Gebäuden / Anlagen
- Dach- und Fassadenerneuerung
- Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände
- Rückbau oder Vermeidung baulich "moderner" Details, wie
zugemauerte, ehemalige Scheunentore, Maßstab zerstörende
Türen, Fenster, Windfänge, Glasbausteine etc..
- Fachwerkerneuerung, -renovierung sowie eine entsprechende
Farbgestaltung
- Fachwerkfreilegung, Wiederherstellung charakteristischer
Verkleidungen (z. B. Pfannen- oder Schieferbehang)
- Erneuerung der Grundmauern, Auswechseln von abgängigen
konstruktiven Teilen
- Erneuerung der Türen, Tore und Fenster
Maßnahmen zur Gestaltung von Freiräumen und Außenanlagen:
- Erstellung harmonischer Garten- und Hofabschlüsse Erhaltung alter
Einfriedungen aus Feld oder Bruchsteinen sowie der
Torpfeiler
- Zäune, Hecken, Mauern, Sitzecken, Torbögen, Toreinfahrten, Treppen
- Gestaltung der Hof- und Freiflächen der (landwirtschaftlichen) Betriebe
mit Pflaster-belägen und Anpflanzungen
- Ersatz ortsuntypischer Einfriedungen, z. B. Betonmauern durch
Ziegelsteinmauern oder Zäune etc.
- Restaurierung und Anstrich kunstvoller Eisen- und Holzzäune
Den Antragsvordrucke und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE-Richtlinie) erhalten Sie auch unter der Internet-Adresse: www.ml.niedersachsen.de Geben Sie unter Suchen den Begriff „Dorferneuerung“ ein und wählen Sie das erste Thema aus.
Weitere Informationen unter www.weddingen.de
Beschluss des Rates der Stadt Vienenburg vom 28.02.2012 zur Aufstellung des Dorferneuerungsplanes Weddingen
Dorferneuerungsplan der Ortschaft Weddingen
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Protokolle:
1.Arbeitskreissitzung am 30.10.2010
2.Arbeitskreissitzung am 25.11.2010
3.Arbeitskreissitzung am 13.01.2011
4. Arbeitskreissitzung am 10.02.2011
5.Arbeitskreissitzung am 10.03.2011
6.Arbeitskreissitzung am 14.04.2011
7. Arbeitskreissitzung am 12.05.2011
8. Arbeitskreissitzung am 09.06.2011
9. Arbeitskreissitzung am 01.09.2011
Ihre Ansprechpartner
Stadt Vienenburg Frau Anders Goslarer Str. 9 38690 Vienenburg Tel.: 05324/8861 | GLL Braunschweig Amt für Landentwicklung holger.broja(at)gllbs.niedersachsen.de |
Planungsbüro Warnecke Wendentorwall 19 38100 Braunschweig Tel.: 0531/1219240 | Landkreis Goslar Untere Denkmalschutzbehörde Frau Ullrich Postfach 20 20 Tel.: 05321/76-649 karen.ullrich(at)landkreis-goslar.de |

