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18.5.2012 : 13:40

02.12.2010

Dorferneuerung Weddingen

Eine „Dorferneuerung“ dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Das Amt für Landentwicklung der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Braunschweig (GLL Braunschweig) hat die Ortschaft Weddingen in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen.

Eine umfassende Dorferneuerungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Maßnahmen im öffentlichen aber auch im privaten Bereich, sollen dazu beitragen, historisch Gewachsenes zu bewahren, natürliche Grundlagen des Dorfes zu erhalten und zu entwickeln, dabei aber gleichzeitig dem Funktionswandel ländlicher Siedlungen Rechnung zu tragen.

Allgemeine Informationen zur Dorferneuerung

Neben der Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Förderschwerpunkt wird unter anderem auch die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanzen ebenso gefördert wie kleine Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksflächen. Es handelt sich um nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (Anteilsfinanzierung).

Bei privaten Antragstellern werden 30% der Kosten (Brutto), max. 25.000,00 € pro Objekt gefördert. Die Mindestsumme der Investition beträgt 8.340,00 €. Geringere Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Zum Nachweis des Investitionsvolumens sind Kostenvoranschläge erforderlich, aus denen die Massenangaben zweifelsfrei hervorgehen, also keine Pauschalansätze.

Die Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung ist möglich. Hier werden die Materialkosten bezuschusst. Vereine, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, können auch einen Zuschuss zur eigenen Arbeitsleistung erhalten.

Die Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Zuwendungsempfänger erhält für die Dorferneuerungsplanung, die Dorferneuerungsbetreuung und öffentliche Maßnahmen auf der Grundlage des Dorferneuerungsplanes einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Nettokosten. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000,00 € (Netto).

Beispiele für Förderziffern privater Maßnahmen

Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und  Arbeitens:

-   Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlich
  
genutzten Gebäuden (Bei Wohngebäuden nur die "Außenhaut")

-  Umbau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, z. B. Stützenfreimachung
   von Scheunen

Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters - Bausubstanz mit ortsbildprägendem, -bestimmendem Charakter:

-  Instandsetzung und gestalterische Verbesserung an nicht
  landwirtschaftlichen Gebäuden / Anlagen

-  Dach- und Fassadenerneuerung

-  Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände

-  Rückbau oder Vermeidung baulich "moderner" Details, wie
  zugemauerte, ehemalige Scheunentore, Maßstab zerstörende
  Türen, Fenster, Windfänge, Glasbausteine etc..

-  Fachwerkerneuerung, -renovierung sowie eine entsprechende
  Farbgestaltung

-  Fachwerkfreilegung, Wiederherstellung charakteristischer
  Verkleidungen (z. B. Pfannen- oder Schieferbehang)

-   Erneuerung der Grundmauern, Auswechseln von abgängigen
   konstruktiven Teilen

-  Erneuerung der Türen, Tore und Fenster

Maßnahmen zur Gestaltung von Freiräumen und Außenanlagen:

-  Erstellung harmonischer Garten- und Hofabschlüsse Erhaltung alter
   Einfriedungen aus Feld oder Bruchsteinen sowie der
   Torpfeiler

-  Zäune, Hecken, Mauern, Sitzecken, Torbögen, Toreinfahrten, Treppen

-  Gestaltung der Hof- und Freiflächen der (landwirtschaftlichen) Betriebe
   mit Pflaster-belägen  und Anpflanzungen

-  Ersatz ortsuntypischer Einfriedungen, z. B. Betonmauern durch
   Ziegelsteinmauern oder Zäune etc.

-  Restaurierung und Anstrich kunstvoller Eisen- und Holzzäune                    

Den Antragsvordrucke und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE-Richtlinie) erhalten Sie auch unter der Internet-Adresse: www.ml.niedersachsen.de Geben Sie unter Suchen den Begriff „Dorferneuerung“ ein und wählen Sie das erste Thema aus.

Weitere Informationen unter www.weddingen.de


Beschluss des Rates der Stadt Vienenburg vom 28.02.2012 zur Aufstellung des Dorferneuerungsplanes Weddingen

Dorferneuerungsplan der Ortschaft Weddingen

 Teil 1     Teil 2     Teil 3     Teil 4

Protokolle:

 1.Arbeitskreissitzung am 30.10.2010

 2.Arbeitskreissitzung am 25.11.2010

 3.Arbeitskreissitzung am 13.01.2011

 4. Arbeitskreissitzung am 10.02.2011

 5.Arbeitskreissitzung am 10.03.2011

 6.Arbeitskreissitzung am 14.04.2011

 7. Arbeitskreissitzung am 12.05.2011

 8. Arbeitskreissitzung am 09.06.2011

 9. Arbeitskreissitzung am 01.09.2011

Ihre Ansprechpartner

Stadt Vienenburg

Frau Anders

Goslarer Str. 9           

38690 Vienenburg

Tel.: 05324/8861

Sylvia.anders(at)vienenburg.de

GLL Braunschweig

Amt für Landentwicklung
Holger Broja
Wilhelmstr. 3
38100 Braunschweig
Tel.: 0531/484-2095
Fax: 0531/484-2066

holger.broja(at)gllbs.niedersachsen.de

Planungsbüro Warnecke

Wendentorwall 19

38100 Braunschweig

Tel.: 0531/1219240

mail(at)planungsbuero-warnecke.de

Landkreis Goslar

Untere Denkmalschutzbehörde                                                                                                                

Frau Ullrich

Postfach 20 20
38610 Goslar

Tel.: 05321/76-649

karen.ullrich(at)landkreis-goslar.de