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30.7.2010 : 14:59

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Was sind die Anforderungen an Grundstücksentwässerungsanlagen?

Das Niedersächsische Wassergesetz und die Abwassersatzungen der Kommunen sehen vor, dass Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik herstellen und instand halten. Die entsprechende Techniknorm DIN 1986-30 (Grundstücksentwässerungsanlagen, Teil 30 Instandhaltung) fordert, dass alle im Erdreich verlegten Leitungen, die Schmutzwasser führen, bis zum 31.12. 2015 auf Dichtheit zu prüfen sind.

Sickert Schmutzwasser durch undichte Abwasserleitungen, können Boden und Grundwasser verunreinigt werden. Gleichzeitig kann Wasser in defekte private Leitungen gelangen und erhebliche Mengen sauberen Wassers zur Kläranlage führen. Die Folgen sind eine zusätzliche Belastung für das öffentliche Kanalnetz, die Pumpwerke und die Kläranlage. Das führt zu einem erhöhten technischen und finanziellen Aufwand und hat negative Auswirkungen auf die Abwassergebühren.

Wie kann die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Der Dichtheitsnachweis kann durch Wasser- oder Luftdruckprüfung sowie auch durch eine optische Inspektion mit Hilfe einer Kanalkamera vorgenommen werden. Bei vorhandenen Anlagen sind Dichtheitsprüfungen durch Kanalkamerabefahrungen gemäß  DIN 1986-30 grundsätzlich zulässig, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:
• die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage muss mit der Kamera befahrbar sein,
• die Rohre müssen vor der Kamerabefahrung gereinigt werden,
• Baujahr und Material der Dichtung muss bekannt sein,
• der Grundwasserflurabstand muss ermittelt und im Prüfprotokoll abgegeben werden,
• die Kamerafahrt ist auf Video oder CD zu dokumentieren,
• Es ist ein Befahrungsprotokoll zu erstellen
Bevor  die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden kann, erfolgt  eine Reinigung der Hausanschlussleitung. Für die Prüfung sind normalerweise weder Aufgrabungen noch Eingriffe in die Bausubstanz nötig.

Was ist zu Dokumentieren?
Über die Dichtheitsprüfung ist ein Protokoll gemäß der angewandten Norm mit mindestens folgendem Inhalt zu erstellen:

Angaben zum geprüften Grundstück (Eigentümer, Grundstücksadresse, Gemarkung. Flur, Flurstück, Baujahr der Abwasseranlage),
• angewandte Norm,
• Prüfdatum,
• Angaben zum Prüfer ( Unternehmer, Mitarbeiter),
• angewandetes Prüfverfahren, Luft „L“, Wasser „W“,
• Längen und Nennweiten der geprüften Leitung „W“,
• Berechnung der benetzten Innenoberfläche „W“,
• Wasserverlustmenge innerhalb des Prüfungszeitraumes „W“, (soll/ist),
• Prüfverfahren „L“, Prüfdruck, Druckabfall und Prüfzeiten,
• Messgrafik des Datenschreibers,
• Abschließende Attestierung der Dichtheit/Undichtheit.
Dem Protokoll ist ein Lageplan mit eingezeichnetem Leitungsverlauf der Abwasseranlage inkl. aller Anlageteile (Schächten, Abscheider usw.) beizufügen.
Wie erfolgt die Sanierung undichter Anschlussleitungen?

Bei festgestellten Undichtigkeiten stellt sich die Frage nach dem geeigneten Sanierungsverfahren. Abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Abwasserleitungen ist die Verlegung einer Leitung in offener Bauweise oder die Sanierung der bestehenden Leitung in geschlossener Bauweise (Inliner) zu überprüfen. Aufgrund der zahlreichen und unterschiedlichen am Markt bestehenden Sanierungsverfahren, ist das Heranziehen eines unabhängigen Fachmanns der Grundstein für eine langfristig wirksame Investition.

Wer kann Dichtheitsprüfungen und Sanierungen fachgerecht durchführen?

Nur ausgewiesene Fachbetriebe mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal und den notwendigen Gerätschaften sind in der Lage, die erforderlichen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen.

Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein großes Auftragspotenzial. Das haben leider auch unseriöse Firmen erkannt! Bitte informieren Sie sich. Bei der Auswahl geeigneter Fachunternehmen sind Ihnen Behilflich:

 Ihr Entwässerungsbetrieb
 Die Handwerkskammer
 Güteschutz Kanalbau

Inspektion und Dichtheitsprüfungen sind nur von Fachleuten durchzuführen, die ihre Befähigung sowie die Eignung der eingesetzten Geräte nachgewiesen haben. Als Sachkundennachweis gelten Zertifikate über die erforderliche Teilnahme von Sachkundenlehrgängen (z.B.: DWA, BWE, ZVSHK TAW, TAH o. ä.) sowie Schulungen der Prüfgerätehersteller.

Weitere Informationen zur Prüfung ind Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen