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30.7.2010 : 15:01

Jugendzeltplatz "Radautal" der Stadt Vienenburg

Der ideale Jugendzeltplatz für Jugendgemeinschaften und Schulklassen, die eine aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Tagesablauf konzeptionell einbinden wollen.

Lage:
Lierestraße 70 (gegenüber der Firma Purmo DiaNorm Wärme AG), 38690 Vienenburg

Anmeldung für Gäste:

 

Jugendzentrum Vienenburg

      

Tel.: 05324 / 31 53

Bismarckstraße 14

Fax: 05324 / 78 05 96

38690 Vienenburg

E-Mail:  artur.rittinghaus(at)jugendzentrum-vienenburg.de

 Hier steht das Anmeldeformular zum Download bereit

Anreise:
Bus- und Bahnanreise ist möglich. Fußweg vom Bahnhof ca. 20 Minuten.

Übernachtungsmöglichkeiten:
Keine festen Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden.

Stellung von Bettwäsche:
Bettwäsche kann nicht gestellt werden.

Sanitäre Einrichtungen:
Es sind zwei Waschräume mit jeweils zwei Duschen (Kaltwasser) vorhanden. Weitere Funktionsräume (z.B. Küche) stehen nicht zur Verfügung. Mitzubringen sind sämtliche Reinigungs- und Hygienemittel (WC-Artikel, Müllbeutel usw.).

Besonderheiten des Zeltplatzes:
Idyllische Lage im Radautal mit Blick auf die Harzberge. Eine offene Feuerstelle ist vorhanden.

Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung:

  • Wanderungen in die nahegelegenen Wälder (Harly und Radauholz)
  • beheiztes Freibad am Vienenburger See 
  • Bootsverleih am Vienenburger See
  • Ausflüge in die historische Kreisstadt Goslar und in den Nationalpark Harz

Gebühren:
Für die Benutzung des Jugendzeltplatzes sind zu entrichten:
1. Gebühr pro Tag und Teilnehmer: 1,50 €, mindestens jedoch 20,00 €
2. Kaution für die Sauberhaltung / Beschädigungen: 200,00 €

Die Gebühr ist jeweils spätestens fünf Werktage vor der Belegung an die Stadtkasse Vienenburg zu überweisen.


Die Benutzungsordnung der Stadt Vienenburg zur Nutzung des Zeltplatzes:

Benutzungsordnung für den Jugendzeltplatz "Radautal" Vienenburg

1. Belegungsstärke
Der Jugendzeltplatz darf höchstens mit 50 Personen gleichzeitig belegt werden.

2. Zuständigkeiten
Der Jugendzeltplatz wird von der Stadt Vienenburg betrieben.

Anträge auf Benutzung des Jugendzeltplatzes sind zu richten an:

Stadt Vienenburg
Goslarer Straße 9
38690 Vienenburg
Tel.: 05324 / 88 – 0
Fax: 05324 / 88 91
E-Mail: Stadt(at)vienenburg.de
Internet:  www.Vienenburg.de
 
bzw. direkt an das
Jugendzentrum Vienenburg
Bismarckstraße 14
38690 Vienenburg
Tel.: 05324 / 3153
Fax: 05324 / 780596
E-Mail: artur.rittinghaus(at)jugendzentrum-vienenburg.de

Die Belegungszusage erteilt die Stadt Vienenburg. Die Einweisung, Schlüsselübergabe und Kautionsverwaltung werden von Beauftragten der Stadt wahrgenommen.

3. Gebühren
Für die Benutzung des Jugendzeltplatzes sind zu entrichten:

  1. Gebühr pro Tag und Teilnehmer 1,50 €, mindestens jedoch 20,00 €
  2. Kaution für die Sauberhaltung /Beschädigungen 200,00 €
  3. Die Gebühr ist jeweils spätestens 5 Werktage vor der Belegung durch den/die verantwortlichen/e Jugendleiter/in an die Stadtkasse Vienenburg zu überweisen.

Reinigungsmittel, WC-Artikel und zusätzliche Müllbeutel (Bio und Restmüll) sind neben der Gebühr zu 1.) auf eigene Kosten zu erwerben.

4. Einhaltung der vorhandenen Anlagen und Einrichtungen
Die auf dem Jugendzeltplatz vorhandenen Anlagen und Einrichtungen stehen allen Zeltplatzbenutzern zur Verfügung. Die Schlüssel hierfür werden zu Beginn der Belegung dem/der jeweiligen Jugendleiter/in durch Beauftragte der Stadt übergeben. Sie sind bei Beendigung des Aufenthaltes unaufgefordert der Stadt Vienenburg oder den Beauftragten wieder auszuhändigen.

Vor Abnahme des Jugendzeltplatzes muss eine Endreinigung wie folgt durchgeführt werden:

  • Wege, Zelt- und Parkplätze
  • Zeltplatz und Umgebung
  • Sanitäranlagen (Dusche / WC und Waschanlage).

Alle Wasch- und WC-Anlagen sind mindestens täglich zweimal zu reinigen. Dabei sind desinfizierende und desodorierende Mittel auf eigene Kosten zu beschaffen und zu verwenden.

5. Abfallbeseitigung
Alle vorhandenen Abfälle sind in die aufgestellten Müll- und Wertstoffcontainer getrennt zu beseitigen. Falls diese nicht ausreichen, sind auf eigene Kosten zusätzlich Müllbeutel einschließlich Bio und Restmüll vom/von der verantwortlichen Jugendleiter/in bei der Stadt zu erwerben. Das Ausgießen von Schmutzwasser innerhalb des Jugendzeltplatzgeländes ist je nach Verschmutzung nur im Geschirrspülbecken bzw. WC erlaubt.

6. Feuerlöscher
An den Toiletten-/Waschanlagen ist jeweils ein Feuerlöscher montiert. Sind die Handfeuerlöscher benutzt worden, muss der/die jeweilige Jugendleiter/in unverzüglich die Stadt davon unterrichten, damit diese für die erneute Funktionsbereitschaft der Feuerlöscher sorgen kann.

7. Unfälle
Die belegende Gruppe bzw. der/die Jugendleiter/in sind dafür verantwortlich, dass für die "Erste Hilfe" bei Unfällen Verbandsmaterial in ausreichender Menge und ein DIN-Verbandskasten einsatzbereit mit vollem Inhalt zur Verfügung stehen. Für die Notfallmeldung steht ein Telefon am Wasserwerk mit Adressen zur Verfügung.

8. Feuerstellen
Auf dem Jugendzeltplatz darf nur auf der eingerichteten Lagerfeuerstelle ein kniehohes Feuer gezündet und gegrillt werden. Bis zum Erlöschen muss ständig eine Brandwache Aufsicht führen. Bei lang anhaltender Trockenheit sind Lagerfeuer und Grillgeräte verboten.

9. Parkplätze
Kraftfahrzeuge einschließlich Mofas (motorbetriebene Fahrzeuge) dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Es ist nicht gestattet, auf dem Rasenbereich des Zeltplatzes zu parken.
Die Zufahrt und die Brandgasse auf dem Jugendzeltplatz sind jederzeit von motorbetriebenen Fahrzeugen aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

10. Zeltaufbau - siehe Anhang - [PDF: 163 kB]
Die Zelte dürfen nur nach dem in der Anlage der Benutzungsordnung beigefügten Standortplan aus Sicherheitsgründen aufgebaut werden.

11. Ruhezeiten
Die Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr ist einzuhalten.

12. Lärm
Die Lärmgrenzen sind wie folgt einzuhalten:

Tagsüber ab 07.00 bis 22.00 Uhr = 55 dB (A)
Nachts     ab 22.00 bis 07.00 Uhr = 40 dB (A)

13. Schadenersatz
In einer gemeinsamen Besichtigung zu Beginn und Ende des Aufenthalts werden durch den/die Jugendleiter/in und den Beauftragten der Stadt Vienenburg die im Verlauf des Aufenthaltes entstehenden Schäden festgestellt. Alle durch die Benutzer angerichteten Schäden müssen ersetzt werden.

14. Haftung
Ein Rechtsanspruch auf Benutzung des Jugendzeltplatzes besteht nicht. Die verantwortlichen Jugendleiter/innen der Nutzergruppen stellen die Stadt von etwaigen Schadenersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Jugendzeltplatzes stehen.

15. Jugendschutzgesetz
Der/die Jugendleiter/in der Belegungsmaßnahme ist für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich.

16. Verantwortlichkeit der Nutzer
Die Benutzungsordnung wird der Belegungszusage beigefügt. Der/die Jugendleiter/in ist für die Einhaltung verantwortlich.

17. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 01.01.2004 in Kraft.

Vienenburg, den 23. September 2003

Stadt Vienenburg
Der Bürgermeister

gez.

Manfred Dieber