Rat der Stadt Vienenburg
Allgemeines zum Rat
Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Ratsmitglieder sind die in ihn gewählten Ratsfrauen und Ratsherren - nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Vienenburg 28 Ratsmitglieder - sowie kraft Amtes die Bürgermeisterin. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt.
Der Rat der Stadt Vienenburg setzt sich für die Wahlperiode vom 01.11.2006 bis 31.10.2011 wie folgt zusammen:
SPD-Fraktion: 13 Sitze
CDU-Fratkion: 11 Sitze
GAW-Fraktion: 2 Sitze
Fraktionsloses Ratsmitglied: 1 Sitz
(1 weiterer Sitz bleibt bis zum Ende der lfd. Wahlperiode unbesetzt)
Der Rat beschließt u. a. über
die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
den Erlass, die Änderung und die Aufhebug von Satzungn und Verordnungen,
die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,
die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner privatrechtlicher Entgelte,
den Erlass der Haushaltssatzung, die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen nach Maßgabe der §§ 89 und 91 NGO sowie Festsetzung des Investitionsprogramms,
die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich gleichzuachtende Rechtsgeschäfte, sofern nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen,
die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen,
die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

