Rat der Stadt Vienenburg

Allgemeines zum Rat
Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Ratsmitglieder sind die in ihn gewählten Ratsfrauen und Ratsherren - nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Vienenburg 26 Ratsmitglieder - sowie kraft Amtes die Bürgermeisterin. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt.
Der Rat der Stadt Vienenburg setzt sich für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016 wie folgt zusammen:
SPD-Fraktion: 10 Sitze
CDU-Fratkion: 8 Sitze
Bürger für Vienenburg-Fraktion: 5 Sitze
GAW-Fraktion: 2 Sitze
fraktionsloses Ratsmitglied: 1 Sitz
Der Rat beschließt u. a. über
- die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebug von Satzungn und Verordnungen,
- die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und
Aufhebung von Bauleitplänen,
- die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner
privatrechtlicher Entgelte,
- den Erlass der Haushaltssatzung, die Zustimmung zuüber und außerplanmäßigen
Ausgaben und Verpflichtungen nach Maßgabe der §§ 117 und 119 NKomVG sowie
Festsetzung des Investitionsprogramms,
- die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von
Gewährverträgen und die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich
gleichzuachtende Rechtsgeschäfte, sofern nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung
vorliegen,
- die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen,
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

