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23.5.2013 : 23:24

Rat der Stadt Vienenburg

Allgemeines zum Rat

Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Ratsmitglieder sind die in ihn gewählten Ratsfrauen und Ratsherren - nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Vienenburg 26 Ratsmitglieder - sowie kraft Amtes die Bürgermeisterin. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt.

Der Rat der Stadt Vienenburg setzt sich für die Wahlperiode vom 01.11.2011 bis 31.10.2016 wie folgt zusammen:

     SPD-Fraktion:                                 10 Sitze
     CDU-Fratkion:                                  8 Sitze
     Bürger für Vienenburg-Fraktion:        5 Sitze
     GAW-Fraktion:                                 2 Sitze
     fraktionsloses Ratsmitglied:              1 Sitz

Der Rat beschließt u. a. über

- die Aufstellung von Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebug von Satzungn und Verordnungen,
- die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und  
  Aufhebung von Bauleitplänen,
- die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und allgemeiner   
  privatrechtlicher Entgelte,
- den Erlass der Haushaltssatzung, die Zustimmung zuüber und außerplanmäßigen              
  Ausgaben und Verpflichtungen nach Maßgabe der §§ 117 und 119 NKomVG sowie 
  Festsetzung des Investitionsprogramms,
- die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von 
  Gewährverträgen und die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie wirtschaftlich   
  gleichzuachtende Rechtsgeschäfte, sofern nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung
  vorliegen,
- die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen,
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 Mitglieder des Rates der Stadt Vienenburg, Bürgermeisterin und Vertreter

 Verwaltungsausschuss und Ausschüsse des Rates